Weitere Entscheidung unten: BVerwG, 01.04.2003

Rechtsprechung
   BVerwG, 28.04.2004 - 8 C 13.03   

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https://dejure.org/2004,5256
BVerwG, 28.04.2004 - 8 C 13.03 (https://dejure.org/2004,5256)
BVerwG, Entscheidung vom 28.04.2004 - 8 C 13.03 (https://dejure.org/2004,5256)
BVerwG, Entscheidung vom 28. April 2004 - 8 C 13.03 (https://dejure.org/2004,5256)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • lexetius.com

    GG Art. 20 Abs. 3, Art. 20 a, Art. 28 Abs. 2; VwGO § 43 Abs. 1; Gemeindeordnung Schleswig-Holstein § 17
    Anschluss- und Benutzungszwang; Klimaschutz; Verhältnismäßigkeit von Anschluss- und Benutzungszwang; Staatsziel Umweltschutz; Umweltschutz, Staatsziel; Kraft-Wärme-Kopplung; Wärme-Kraft-Kopplung; Geeignetheit einer Maßnahme.

  • Bundesverwaltungsgericht

    GG Art. 20 Abs. 3, Art. 20 a, Art. 28 Abs. 2
    Anschluss- und Benutzungszwang; Geeignetheit einer Maßnahme; Klimaschutz; Kraft-Wärme-Kopplung; Staatsziel Umweltschutz; Umweltschutz, Staatsziel; Verhältnismäßigkeit von Anschluss- und Benutzungszwang; Wärme-Kraft-Kopplung

  • Wolters Kluwer

    Anforderungen an die Verhältnismäßigkeit einer Maßnahme; Förderung irgendeines im öffentlichen Interesse liegenden Zieles; Befreiung vom Anschlusszwang und Benutzungszwang für Fernwärmeversorgung; Rechtfertigung des Anschlusszwanges und Benutzungszwanges; ...

  • Judicialis

    GG Art. 20 Abs. 3; ; GG Art. 20 a; ; GG Art. 28 Abs. 2; ; VwGO § 43 Abs. 1; ; Gemeindeordnung Schleswig-Holstein § 17

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Kommunalrecht - Anschluss- und Benutzungszwang; Klimaschutz; Verhältnismäßigkeit von Anschluss- und Benutzungszwang; Staatsziel Umweltschutz; Umweltschutz, Staatsziel; Kraft-Wärme-Kopplung; Wärme-Kraft-Kopplung; Geeignetheit einer Maßnahme

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ 2004, 1131
  • BauR 2005, 684
 
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Wird zitiert von ... (6)

  • OVG Thüringen, 24.09.2007 - 4 N 70/03

    Unwirksamkeit einer Fernwärmeversorgungssatzung, die keine Ausnahmen vom

    So ist die Festlegung von Ausnahmen bzw. Befreiungen vom Anschluss- und Benutzungszwang in der Satzung einer Kommune nicht freigestellt, sondern insbesondere aus Gründen der Verhältnismäßigkeit der Grundrechtseinschränkungen der Benutzer unabdingbar (vgl. hierzu BVerwG, Urteil vom 25.01.2006 - 8 C 13.05 - a. a. O., und vom 28.04.2004 - 8 C 13.03 - Wagener, Anschluss- und Benutzungszwang für Fernwärme, Diss. 1988, S. 130; Seewald in Steiner, a. a. O., Rn. 174, 178 m. w. Nw.; Uckel/Hauth/Hoffmann, a. a. O., Anm. 6.1, 6.3).
  • VG Schleswig, 27.08.2021 - 4 A 157/19

    Fernwärmesatzung - Anforderung an einen Befreiungstatbestand hinsichtlich

    Dies folgt daraus, dass sich aus der Sicht der Klägerin die Rechtslage als unklar darstellt, die Beklagte eine inhaltlich der Auffassung der Klägerin entgegenstehende Auffassung vertritt und die Klägerin mit Blick auf ihr weiteres wirtschaftliches Verhalten genötigt ist, bald Klarheit darüber zu gewinnen (vgl. BVerwG, Urteil vom 28.04.2004 - 8 C 13/03 - juris, Rn. 36), ob die auf dem Grundstück in der......in...befindliche Lagerhalle und die benachbarten Grundstücke des Komplexes...in...für den beabsichtigten Fall der Errichtung und des Betriebs einer Kraft-Wärme-Kopplungsanlage (Blockheizkraftwerk), welche mit Biomethan oder im Wege der Holzvergasung, ergänzt durch einen mit Biomasse betriebenen Heizkessel betrieben werden soll, einem Anschluss- und Benutzungszwang für die Fernwärmeversorgung unterliegen.

    So ist die Festlegung von Ausnahmen bzw. Befreiungen vom Anschluss- und Benutzungszwang in der Satzung einer Kommune nicht freigestellt, sondern insbesondere aus Gründen der Verhältnismäßigkeit der Grundrechtseinschränkung der Benutzer unabdingbar (vgl. BVerwG, Urteil vom 25.01.2006 - 8 C 13.05 - juris, Rn. 25; Urteil vom 28.04.2004 - 8 C 13.03 - juris, Rn. 39 f.).

  • BVerwG, 01.04.2003 - 8 B 170.02

    Anforderungen für das Eingreifen des bundesrechtlichen

    Das Beschwerdeverfahren wird als Revisionsverfahren unter dem Aktenzeichen BVerwG 8 C 13.03 fortgesetzt; der Einlegung einer Revision durch den Beschwerdeführer bedarf es nicht.
  • VG Karlsruhe, 11.08.2020 - 14 K 6725/19

    Recht zur Aufstellung von Geldspielgeräten

    Das ist auch dann der Fall, wenn sich aus Sicht des Klägers die Rechtslage als unklar darstellt, der Beklagte eine inhaltlich der Auffassung des Klägers entgegenstehende Auffassung vertritt und der Kläger mit Blick auf sein weiteres wirtschaftliches Verhalten genötigt ist, bald Klarheit darüber zu gewinnen, ob er einer bestimmten Regelung unterworfen ist oder nicht (vgl. BVerwG, Urteil vom 28.04.2004 - 8 C 13.03 -, juris Rn. 36).
  • VG Hannover, 24.11.2008 - 10 A 1017/08

    Endgültiges "Aus" 2009 für Toto+Lotto im Internet?

    Ein Kläger hat ein Feststellungsinteresse im Sinne von § 43 Abs. 1 VwGO , wenn sich aus seiner Sicht die Rechtslage als unklar darstellt, der Beklagte eine inhaltlich der Auffassung des Klägers entgegenstehende Auffassung vertritt und der Kläger mit Blick auf sein weiteres wirtschaftliches Verhalten genötigt ist, bald Klarheit darüber zu gewinnen, ob er einer bestimmten Regelung unterworfen ist oder nicht (vgl. BVerwG, Urteil vom 28. April 2004 - 8 C 13/03 - juris, dort Rdnr. 36).
  • VG Hannover, 24.11.2008 - 10 A 1531/08

    Endgültiges "Aus" 2009 für Toto+Lotto im Internet?

    Ein Kläger hat ein Feststellungsinteresse im Sinne von § 43 Abs. 1 VwGO , wenn sich aus seiner Sicht die Rechtslage als unklar darstellt, der Beklagte eine inhaltlich der Auffassung des Klägers entgegenstehende Auffassung vertritt und der Kläger mit Blick auf sein weiteres wirtschaftliches Verhalten genötigt ist, bald Klarheit darüber zu gewinnen, ob er einer bestimmten Regelung unterworfen ist oder nicht (vgl. BVerwG, Urteil vom 28. April 2004 - 8 C 13/03 - juris, dort Rdnr. 36).
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Rechtsprechung
   BVerwG, 01.04.2003 - 8 B 170.02, 8 C 13.03   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2003,21305
BVerwG, 01.04.2003 - 8 B 170.02, 8 C 13.03 (https://dejure.org/2003,21305)
BVerwG, Entscheidung vom 01.04.2003 - 8 B 170.02, 8 C 13.03 (https://dejure.org/2003,21305)
BVerwG, Entscheidung vom 01. April 2003 - 8 B 170.02, 8 C 13.03 (https://dejure.org/2003,21305)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Bundesverwaltungsgericht
  • Wolters Kluwer

    Anforderungen für das Eingreifen des bundesrechtlichen Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes i.R. einer auf die Verfolgung globaler Klimaschutzziele gestützten Satzung zur Regelung des Anschlusszwangs und Benutzungszwangs für die Versorgung mit Fernwärme

  • rechtsportal.de
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (1)

  • BVerwG, 28.04.2004 - 8 C 13.03

    Anschluss- und Benutzungszwang; Klimaschutz; Verhältnismäßigkeit von Anschluss-

    Auszug aus BVerwG, 01.04.2003 - 8 B 170.02
    Das Beschwerdeverfahren wird als Revisionsverfahren unter dem Aktenzeichen BVerwG 8 C 13.03 fortgesetzt; der Einlegung einer Revision durch den Beschwerdeführer bedarf es nicht.
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